Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der GREINER GmbH, Wettestraße 1, 74385 Pleidelsheim.

Präambel

Wir danken zunächst für Ihr Interesse an unseren Produkten. Die nachfolgenden Klauseln geben im Wesentlichen den Inhalt der ohnehin geltenden gesetzlichen Bestimmungen wieder. Besonderheiten gelten lediglich im Hinblick darauf, dass wir die Lieferung von Produkten auf höchstem Qualitätsstandard sowie eine besonders schnelle Vertragsabwicklung anstreben. Dies bedarf eines besonderen vertraglichen Rahmens.

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für Sie nur dann, wenn Sie selbst Unternehmer im Sinne der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB sind.

2. Die von unseren Kunden geschätzten kurzen Lieferzeiten können wir nur dann gewährleisten, wenn wir die eingehenden Aufträge unmittelbar ausführen können. Bereits aus diesem Grunde können wir entgegenstehende und von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen nur dann anerkennen, wenn wir diesen im Einzelfall zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Im Übrigen gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis ihrer entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen die Lieferung vorbehaltslos ausführen.

3. Aus Gründen der Praktikabilität liegen diese Lieferbedingungen auch zukünftigen Rechtsgeschäften im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zugrunde, soweit es sich um Geschäfte vergleichbarer Art handelt.

 

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Preislisten und Werbematerialien stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen Ihnen als Basis zur Vornahme von Bestellungen. Ihre Bestellung ist das für uns maßgebliche Angebot.

2. An dieses Angebot sind Sie 10 Tage gebunden. Wir werden uns jedoch  bemühen, Ihnen umgehend nach der Prüfung der Liefermöglichkeit die Annahme durch Übersendung einer Auftragsbestätigung zu erklären. Bei sofortiger Lieferung kann die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.

3. Sollte von uns ein individuelles Angebot an Sie gerichtet werden, ist dieses frei widerruflich, solange Sie dieses nicht angenommen haben.

4. Abbildungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und in Textform von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Die in unseren Prospekten enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen  können handelsübliche Abweichungen enthalten. Sofern durch diese die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt wird, können Sie daraus keine Rechte ableiten.

 

III. Preise, Skonto, Zahlungsbedingungen

1. Die von uns angegebenen Preise, insbesondere in der jeweils gültigen Fachhändlerpreisliste, verstehen sich exklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, ohne Verpackung und Versand ab Lager. Wir liefern ab Werk (ex works intercom 2020). Auf Wunsch organisieren wir für Sie gerne die Fracht zu einem von Ihnen bestimmten Ort. Die Frachtkosten können Sie unseren Preislisten entnehmen. Auf Anfrage erhalten Sie auch ein individuelles Angebot über die Frachtkosten.  

2. Ist die Höhe des Kaufpreises in Ihrer Bestellung nicht ausdrücklich genannt, gilt der am Tag der Bestellung geltende Listenpreis, der von Ihnen bereits vor der Bestellung bei uns erfragt werden kann.

3. Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Erhalt der Produkte zur Zahlung fällig.

Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen (entscheidend ist die Wertstellung auf unserem Konto) nach Erhalt der Produkte gewähren wir Ihnen einen Skontoabzug in Höhe von 2 % auf den Nettokaufpreis (ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten, wie Verpackung und Fracht). Haben Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, sind Sie mit einer Einziehung sofort nach Erhalt der Produkte einverstanden. In diesem Fall beträgt der Skontoabzug, den wir automatisch vornehmen, 3 % auf den Nettokaufpreis.

4. Wir möchten Sie rein vorsorglich darauf hinweisen, dass der gesetzliche Verzugszins, den wir im Falle eines Zahlungsverzugs in Rechnung stellen können, derzeit für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.

5. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

 

IV. Lieferfristen und -termine

Wir werden die Lieferung nach Möglichkeit unverzüglich ausführen. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine versuchen wir unter allen uns zumutbaren Anstrengungen einzuhalten. Die Einhaltung hängt jedoch insgesamt von vielen Faktoren ab, die wir nicht immer zu beeinflussen können. Dies vorausgeschickt gilt Folgendes:

1. Von Ihnen auf einem Angebot ohne unsere ausdrückliche Zustimmung angegebene Lieferfristen bzw. Liefertermine können wir nicht als verbindlich anerkennen. Dies hat zur Folge, dass wir erst in Lieferverzug geraten, nachdem wir von Ihnen nach Fälligkeit eine Mahnung erhalten haben und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugseintritts vorliegen.

2. Werden wir selbst nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß (mangelfrei) beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben und das Ausbleiben der Lieferung auch sonst nicht zu vertreten haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Ihnen steht in diesem Fall ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

3. Bei Import und Export-Geschäften können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern uns oder unseren Vorlieferanten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder die Ausführung des Vertrages infolge behördlicher Verbote unmöglich ist oder wird. Ansprüche gegen uns können Sie hieraus nicht herleiten.

4. Treten nach Vertragsschluss bei uns oder Dritten Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Pandemie oder ähnliche Ereignisse ein und war der Eintritt dieser Ereignisse für uns unvorhersehbar, unvermeidbar und außergewöhnlich und trifft uns an deren Eintritt kein Verschulden, so verlängert sich die angemessene oder vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, soweit diese drei Wochen nicht überschreitet und die Verlängerung für Sie zumutbar ist. Nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist oder bei Unzumutbarkeit der Verlängerung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, Sie über die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren.

5. Kommen wir ausnahmsweise in Verzug, so haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs haften wir für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt höchstens 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15 % des Wertes der Lieferung.

 

V. Gefahrübergang

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass wir ab Werk (ex works intercom 2020) liefern. Mit der Übergabe der Produkte an Sie oder an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht folglich die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlusts (Untergangs) auf Sie über.

 

VI. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit; Mängelansprüche; Verjährung

1. Zur Erhaltung etwaiger Mängelansprüche sind Sie verpflichtet, die Produkte nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und uns einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen, damit wir diesen beheben oder nachliefern können. Zeigt sich ein Mangel später, so müssen Sie die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels veranlassen. Unterlassen Sie die Anzeige des Mangels, gilt die Ware als genehmigt und Sie sind mit Ihren Mängelansprüchen ausgeschlossen.

2. Sollte ein Mangel vorliegen, haben Sie folgende Rechte und Ansprüche:

2.1 Zunächst können Sie Nacherfüllung verlangen. Wir haben dann das Recht die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer neuen Sache herbeizuführen.

2.2 Nach einem etwaigen Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer entsprechenden Fristsetzung, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Ansprüche auf Schadensersatz haben Sie dann, wenn die Ansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.  Sofern wir und unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich handeln, beschränkt sich der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, d. h. wir haften insoweit für jede Form des Verschuldens. Die gilt ebenso für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Auf die gesetzliche mögliche Verkürzung der Verjährung verzichten wir zu Ihren Gunsten und im Vertrauen auf unsere Qualität. Sollten Ihnen Mängelansprüche zustehen, so verjähren diese somit innerhalb der gesetzlichen Vorschriften, also regelmäßig in zwei Jahren ab Gefahrübergang.

 

VII. Mängel: Garantie für Endabnehmer; Regelung für Wiederverkäufer

Wir gewähren den Kunden, die unsere Produkte bestimmungsgemäß nutzen (Endabnehmern) eine Garantie auf die Beschaffenheit unserer Produkte gemäß unseren Garantiebedingungen. Falls ein Kunde wegen eines etwaigen Mangels Garantieansprüche geltend macht, prüfen Sie bitte das Vorhandensein des Mangels und setzen sich sodann mit uns zur Besprechung des weiteren Vorgehens in Verbindung.

 

VIII. Sonstige Haftung

1. Wir haften auch außerhalb der Mängelansprüche in jedem Fall für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Wir haften zudem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher, die die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.  

3. Außerhalb der Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln sowie den vorstehenden Ziffern 1 und 2 haften wir - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs - nicht. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.  

4. Soweit die Schadensersatzforderung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

IX. Schutzrechtsverletzungen; Preislisten

1. Sie verpflichten sich, unsere gewerblichen Schutzrechte (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, etc.) zu beachten und uns Ihnen bekannt gewordene Verstöße Dritter mitzuteilen.

2. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die in Textform zu erteilen ist, ist es Ihnen nicht gestattet, unsere Marken und Bilder zu verwenden, bzw. von unseren Internetseiten zu kopieren. Falls Sie Werbemittel, Bilder u. ä. benötigen setzen sich gerne mit uns in Verbindung. Wir haben ein umfangreiches Portfolio vorliegen, das wir Ihnen in der Regel gerne zur Verfügung stellen.   

3. Unsere Fachhändler-Preislisten dürfen Endverbrauchern weder gezeigt noch ausgehändigt werden.

 

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wie im Geschäftsverkehr üblich, bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie haben uns daher unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Produkte gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind, damit wir unsere Rechte wahrnehmen können.

2. Besteht zwischen uns bereits eine laufende Geschäftsbeziehung, behalten wir uns das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Soweit wir die Forderungen in laufende Rechnungen einstellen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den ausdrücklich oder stillschweigend anerkannten Saldo (Kontokorrentvorbehalt). Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Selbstverständlich geben wir Ihnen das Recht zur Weiterveräußerung der Produkte im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte treten Sie schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die uns zustehende Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon allerdings unberührt. Wir verzichten jedoch auf die Einziehung der Forderung, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, behalten uns aber das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegenüber dem Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

 

XI. Rücksendung von medizinischen Produkten

Die von uns gelieferten Produkte können bei Ihnen oder Ihren (End-)Kunden in Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und Krankheitserregern gekommen sein. Dadurch könnten Mitarbeiter von GREINER, die mit der zurückgesendeten Ware in Kontakt kommen, gefährdet werden.

Der Schutz unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Bitte beachten Sie daher folgende Regelung:

 

Sofern Sie ein medizinisches Produkt, gleich aus welchem Grund, an uns zurücksenden, so können wir die Entgegennahme ablehnen, wenn das Produkt vor der Rücksendung an uns nicht desinfiziert wurde und Sie die Desinfektion nicht nachgewiesen haben. Ohne einen solchen Nachweis sind wir alternativ berechtigt, das Produkt vor der Annahme auf Ihre Kosten und Ihr Risiko durch einen entsprechenden externen Dienstleister desinfizieren zu lassen. 

 

XII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Gegen unseren Zahlungsanspruch können Sie nur aufrechnen, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten von uns anerkannt ist oder auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur dann befugt, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

XIII. Datenschutz

Wir schützen Ihr Daten! Unsere Datenschutzerklärung steht unter www.greiner-gmbh.de/datenschutz.html zum Abruf zur Verfügung.

 

XIV. Sonstiges

1. Soweit wir nichts anderes vereinbart haben, unterliegen dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Der Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Pleidelsheim.

3. Gerne können wir über Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages verhandeln. Allerdings müssen diese Änderungen und Ergänzungen dann in Textform erfolgen. Ansonsten kommt den vorliegenden Lieferbedingungen die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zu.

4. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die englischsprachige Fassung stellt eine unverbindliche Übersetzung dar.